Gültig für Inventronics Standardprodukte der Marke OSRAM
Wir fertigen nach neuesten Erkenntnissen und setzen stets qualitative hochwertige Bauteile in unsere Produkte ein. Dieser hohe Produktstandard wird durch systematische Qualitätssicherungsmaßnahmen sichergestellt. Deshalb bieten wir für in Deutschland verkaufte Standardprodukte in der Marke „OSRAM“ für die Allgemeinbeleuchtung bei Einsatz im gewerblichen Bereich die folgende, über gesetzliche Pflichten hinausgehende Garantie.
Für den Fall, dass ein von uns anerkannter Gewährleistungsanspruch besteht, übernehmen wir bei Anfall die folgend aufgeführten, unmittelbar für den Tausch des Inventronics Produkts der Marke OSRAM erforderlichen Kosten in angemessener Höhe:
- Arbeitszeit Monteur/Installateur
- Anfahrt bis max. 100 km einfach
- Steighilfen wie etwa Hebegeräte, Gerüste
Nicht von der Garantie umfasst sind sonstige Kosten wie beispielsweise:
- Administrative oder vertrieblich bedingte Kosten für Reklamationsabwicklung
- Kosten der Fehlerermittlung
- Zuschläge auf weiter verrechnete Kosten
- Overhead-Kosten
- Mehrkosten auf Grund schwieriger Erreichbarkeit oder unüblichem Einbau des OSRAM-Produkts
- Kosten, die wegen Abweichung von durch Inventronics vorgegebene Einbau- und Installations-Vorgaben für Produkte der Marke OSRAM entstehen
Die Abwicklung erfolgt gegen Vorlage des vollständig ausgefüllten Reklamationsberichts, des deutschen Lieferscheins pro Produkt und Belege über alle geltend gemachten Kosten. Es können lediglich Kosten ersetzt werden, die unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht erforderlich sind und deren Plausibilität vom Anspruchsteller nachgewiesen ist.
Die ausgefallenen Produkte müssen zur Fehleranalyse frei an folgende Adresse gesendet werden:
Inventronics GmbH
Abt. CQM
Berliner Allee 65
86153 Augsburg
Wir entscheiden über die Berechtigung des Garantieanspruchs. Die Garantie ist auf einen Höchstbetrag von € 50.000 je Installation begrenzt.
Allgemeine Bedingungen
Diese Garantie gilt bis zum 31.03.2024.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Garantie unberührt und gelten unabhängig davon und parallel dazu. Andere Garantien (etwa EVG-Garantie, System-Garantie) bleiben unberührt, gelten aber nicht kumulativ. Ersatzprodukte können im Rahmen der Garantie und evtl. Gewährleistungsansprüche immer nur einmal beansprucht werden.