Separate Betriebsgeräte und Lichtquellen müssen in der EU gemäß der Richtlinie 2012/19/EU (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) bei zertifizierten Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Hierfür stehen im Handel oder bei privaten Entsorgungsunternehmen Sammelstellen für Recyclingzentren und Rücknahmesysteme (CRSO) zur Verfügung, die separate Betriebsgeräte und Lichtquellen kostenlos annehmen. Auf diese Weise können Rohstoffe geschont und Materialien wiederverwendet werden.
Die EU-Verordnungen zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung sind seit Dezember 2019 in Kraft und müssen ab 1. September verpflichtend angewendet werden. Die Vorgaben zum Ökodesign betreffen Lichtquellen und separate Betriebsgeräte. Lichtquellen müssen schärfere Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz, aber auch einiger Qualitätskriterien erfüllen. Für LED-Betriebsgeräte werden erstmals Anforderungen an ihren Wirkungsgrad gestellt. Wichtig sind auch die neu festgelegten Prüftoleranzen. Die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen definiert neue (reskalierte) Energieeffizienzklassen (A bis G) und fordert eine Registrierung in der EU-Produktdatenbank „EPREL“ auch dann, wenn Lichtquellen ausschließlich in Leuchten auf den EU-Markt gebracht werden. Leuchten tragen künftig kein Energielabel mehr. Es muss aber sichergestellt sein, dass Lichtquellen und Betriebsgeräte zerstörungsfrei ausgebaut werden können. Die neuen Vorschriften gelten nicht für Sensoren und Steuergeräte.
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Informationsschrift: Anforderungen für die Beleuchtung
Produktübersicht (wird regelmäßig aktualisiert): Lichtquellen in EPREL